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Pflicht zur Warnung vor drohender Überschuldung (OLG)

 

Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er aufgrund einer von ihm erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertung die Gefahr einer Überschuldung hätte erkennen können, Bedenken des Mandanten jedoch im Hinblick auf eine noch zu erstellende Bilanz zerstreut. Belehrungsbedürftig ist ein Mandant auch dann, wenn er wirtschaftlich sehr erfahren ist (OLG Oldenburg, Urteil v. 8.11.2012 - 14 U 8/12).

 

Eine vom Steuerberater gefertigte betriebswirtschaftliche Auswertung fällt also nicht in die Kategorie "Punch & File" !



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